Das rechtzeitige Räumen von Schnee und Eis im Winter schreibt die jeweilige örtliche Streu- und Räumordnung vor. Wir sind auch im Winter für Sie da.
Wenn der erste Schnee fällt, ist unser Winterdienst unterwegs für Sie. Wir arbeiten professionell und gründlich. Als Eigentümer sind Sie verpflichtet Gehwege von Schnee frei zu halten. Bei Glätte ist mit Sand oder Splitt zu streuen oder das Eis zu beseitigen. Es darf jedoch aus Umweltschutzgründen kein Salz verwendet werden.
Wenn Sie mit dem Winterdienst Metz Hausservice aus Hockenheim beauftragen, stellen Sie die einwandfreie Nutzung von Gehwegen, Zugängen, Gewerbeflächen, Müllplätzen, Parkplätzen oder anderen Flächen sicher. Sie tragen auch nicht das Risiko der Haftung, denn das geht mit dem Auftrag auf uns über.
Wir erledigen den Winterdienst für Sie nach der jeweils gültigen gesetzlichen Verordnung Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Von November bis März brauchen Sie sich um nichts zu kümmern.
Aber Metz Hausservice erledigt nicht nur den Winterdienst für private Haushalte, sondern wir werden auch von Gemeinden beauftragt, den öffentlichen Winterdienst durchzuführen.
Wir freuen uns Ihnen bei Ihrem Wunsch weiter zu helfen – Ihr Team von Metz Hausservice